Das sind die Vorteile einer Scheibentönung

Natürlich ist eine Tönung der Scheiben auf den ersten Blick eine optische Aufwertung des Autos. Doch es sprechen viele weitere Gründe dafür, die Scheiben zu tönen:

Hitzeschutz: Spezielle Sonnenschutzfolien schützen vor Infrarotstrahlen und sorgen für ein kühleres Klima im Innenraum. Das entlastet die Klimaanlage und senkt den Spritverbrauch.
Blendschutz: Die Blendung durch Sonneneinstrahlung wird reduziert. Schutz gibt es auch nachts vor dem blendenden Licht der Scheinwerfer des Hintermanns.
Schutz vor dem Ausbleichen: Die Innenausstattung im Fahrzeug wird vor dem Sonnenlicht geschützt.
Sichtschutz: Keine unerwünschten Einblicke von außen.
Diebstahlhemmung und erhöhter Einbruchschutz.

Neben positiven Aspekten gibt es auch einige Nachteile:
Je nach Tönungsgrad und Tageszeit kann eine Scheibentönung die Sicht im Auto einschränken. Vor allem beim Rückwärtsfahren erschwert eine abgedunkelte Heckscheibe das Sehen nach hinten. Und auch der Rundumblick beim Rangieren oder Parken könnte sich bei Dämmerung und in der Nacht verschlechtern, durch die Folie kann man nur gut vom Dunkeln ins Helle blicken.

was gibt es noch zu wissen?

Für Autoscheiben gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Hier sind nur Tönungsfolien erlaubt, die über eine Bauartgenehmigung verfügen – sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

Wir verlegen ausschließlich Tönnungsfolie mit Bauartgenehmigung.

Wichtig ist, dass die Verkehrssicherheit durch die Autofolie nicht beeinträchtigt wird. Laut § 30 StVZO müssen Fahrzeuge „so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt …“.

Zu den sichtrelevanten Scheiben zählen die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Das heißt, diese müssen uneingeschränkt freie Sicht gewähren und dürfen nicht verdunkelt werden. An der Windschutzscheibe ist selbst eine durchsichtige Folie tabu, denn durch Blasen und Wellen könnte sie die Sicht verzerren.

Für eine Scheibentönung zulässig sind alle Seitenfenster ab der B-Säule und die Heckscheibe, wenn links und rechts Außenspiegel angebracht sind. Außerdem darf ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen am oberen Rand der Frontscheibe angebracht werden.