AGB

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien. Ihr Inhalt ist allein maßgebend. Die Parteien haben sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des vorliegenden Vertrages miteinander getroffen haben, zutreffend und vollständig schriftlich so niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von FolienExperte ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses Vertrages nicht miteinander getroffen; darüber hinausgehende Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen.

2. Preise
FolienExperte behält sich vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die FolienExperte nicht zu vertreten hat, geboten ist. FolienExperte behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Werbeartikeln; diese können vom Kunden erfragt werden. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote von FolienExperte sind 30 Tage gültig. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

3. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, insbesondere haften wir nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten; wir sind jedoch bemüht, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Der Vertragspartner kann die FolienExperte frühestens 10 Tage nach Überschreitung eines verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen oder unverbindlichen Lieferfrist schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistung auffordern. Mit solch einer Mahnung wird die FolienExperte in Verzug gesetzt. Ereignisse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe bei der FolienExperte oder deren Lieferanten und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung die FolienExperte keinen Einfluss hat, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um 2 Wochen. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seiten der FolienExperte oder eines ihres Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3.1 Warte- und Reinigungszeiten
Warte-, Anmelde-, Reinigung- und Organisationszeiten werden zusätzlich mit 79,-/Std. berechnet und sind nicht im Preis enthalten.

4. Zahlungen
Rechnungen sind bei Auslieferung in bar oder per EC-Karte ohne Abzug zu bezahlen. Neukunden müssen bei Erstaufträgen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Rechnungsänderungen berechnen wir eine Service-Gebühr von 25,-€ dazu zählen Rechnungsadresse, Inhalt, Positionstexte etc.

Bei einer Montageterminverschiebung berechnen wir eine zusätzliche Servicepauschale bis zu 7 Tage zuvor von 25,- € / bis zu 3 Tage zuvor von 50,- € / bei weniger, wie 24 Stunden zuvor berechnen wir die kompletten angebotenen Montagekosten als Ausfallkosten.
Aufträge mit produzierten Folien und Waren älter als 2 Monate werden mit 70% des Auftragswerts berechnet, wenn die Ware produziert ist und es kundenseitig an einem Montagetermin liegt. Die restlichen 30% werden nach Durchführung der Montage berechnet. Alle Preise sind ab Werk, zzgl. Verpackung, Porto, Spedition, Kurier oder sonstigen Leistungen wie Messe- oder Inselzuschläge.

Bei Auftragsstornierungen vor Produktionsstart werden 30% der Auftragssumme fällig. Ist die Ware bereits produziert wird der Warenwert zu 100% und entfallene Montagekosten zu 30% berechnet. Bei Ausfall der Montage kann die produzierte Folie zzgl. Verpackung- und Versandkosten versendet werden.

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchen-üblichem Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.

5. Abweichungen
Die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug sind verbindlich, ebenso unsere Auftragsbestätigung. Das gilt insbesondere für Farben, Rechtsschreibung, Angaben zum Fahrzeug über Radstand, Fenster, Türen- oder Klappen, Dachhöhe, Sensoren etc. Plastikteile können nicht beklebt werden. Bitte auch darauf achten, ob Stoßfänger richtig dargestellt sind. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. Autorenkorrektur, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes) werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. Überschreitungen des

Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber genehmigt, auch wenn keine Benachrichtigung durch den Auftragnehmer erfolgt.

Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung berücksichtigt werden. Ist eine Reklamation zu Recht erfolgt, so ist dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist und unter gleichzeitiger Beistellung der beanstandeten Lieferware und aller Originalunterlagen bzw. Daten Gelegenheit zur Verbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Fehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, sind ausschließlich von diesem zu verantworten. Materialtypische bzw. produktionsbedingte geringe Farbabweichungen bleiben vorbehalten. Vereinzelte Rechtschreibfehler können wir (auch bei sorgfältigem Korrekturlesen) nicht gänzlich ausschließen – sie gelten als unerhebliche Abweichung und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

Produktionsbedingte, geringfügige technische Abweichungen, Unterschiede und Unebenheiten von Acryl, Aluminium und Aluverbund können aufgrund von Toleranzen bei der Produktion und Verarbeitung entstehen und werden nicht als Reklamations- und Beanstandungsgrund anerkannt.

6. Verarbeitung von Folienprodukten
Wir verwenden hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Versiegelung oder Beschichtung, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Bei Montagen vor Ort ist vom Kunden sicher zu stellen, dass die zu beklebenden Flächen mind. 12 Stunden vorher und 12 Stunden nach Fertigstellung über 20 Grad beheizt sind, damit der Kleber trocknen kann. Fahrzeuge sollten deshalb zwingend am Vortag in einer Halle aufgewärmt werden. Ohne diese Wärmezeiten wird eine Garantie ausgeschlossen. Beklebungen auf Fahrzeuglacken werden nur gewährt, wenn es sich um Originallack handelt. Gebäude- und Fensterbeklebungen erhalten stets einen mittigen Kreuzschnitt, um Spannungsrisse zu verhindern. Wird die Folie beim Auftraggeber montiert und die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, behalten wir uns vor, den Montagetermin abzubrechen. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 3 Tage, währenddessen die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen darf. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen noch poliert oder gewachst werden. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Produktdatenblattes des Folienherstellers.

6.1 Garantie
Generell bieten wir 1 Jahr Garantie auf die Verarbeitung und Veredelung von Folien, bei Digitaldruck im Außenbereich 6 Monate. Für Folien die unsere QM-Audit bestanden haben. Das betrifft Serien der Hersteller 3M, Bruxafol, Orafol und Avery. Für alle anderen Hersteller übernehmen wir keinerlei Garantien, auch nicht für die Demontage der Folie. Die Haltbarkeitsleistungen der einzelnen Folienprodukten sind den Produktdatenblättern zu entnehmen.
Die Produktdatenblätter und Anwendungsbeschreibungen der Hersteller sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Alle Datenblätter sind auf der Hersteller Seite einsehbar. 

6.2 Einschränkungen
Einschränkung der Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche der Kunden gegen die FolienExperte sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen ausgesetzt sind und/oder Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu applizieren sind (vgl. Mercedes Sprinter/VW Crafter). Bei Folienmontage auf Lack kann es sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung der FolienExperte.

6.3 Versiegelte Oberflächen
Lacke mit Nano-oder Keramik-Technologie können nicht beklebt werden. Gegen separaten Aufwand können wir mit speziellen Entfernern versuchen, die Versiegelung abzutragen. Zuvor versiegelte Oberflächen (durch z.B. Nanotechnologie, Keramikvesiegelungen oder Silikone) sind jedoch von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch ist vom Kunden zu prüfen, ob die Oberflächen zur Montage von Folien geeignet ist. Wenn Folie dadurch nicht hält oder nicht mehr ohne Schaden zu entfernen ist, sind Folgekosten an FolienExperte dennoch zu bezahlen bzw. ausgeschlossen.

6.4 Entfernung der Folie mit Schäden am Lack
Bei nachlackierten Teilen ist die Garantie ausgeschlossen, nachlackierte Teile müssen mind. 2 Wochen aushärten, bevor sie mit Folie beklebt werden können. Dies ist vom Kunden zu prüfen. Weiterhin müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf erneut durch Andrücken befestigt werden. Aufgrund der Vielfältigkeit von Oberflächen und Lacken kann für Schäden, die aus der Entfernung oder Montage von Folien entstehen, keinerlei Haftung übernommen werden. Aussagen, die zu nicht zu erwartenden oder zu erwartenden Schäden aus der Entfernung oder der Montage von Folien gegenüber dem Auftraggeber getroffen werden, sind ausdrücklich unverbindlich und stellen keine Gewährleistungs- oder Garantieübernahme dar.

6.5. Folie auf Frontscheiben und Scheinwerfern
Frontscheiben und Leuchten sind von Folierung ausgeschlossen, das Auto würde die ABE (Allg. Betriebserlaubnis) verlieren und ist gesetzlich verboten.

6.6. Folie Auf GfK-Sichtcarbon
Da die Lackhaftung auf Kunststoff- und GfK-Teilen niedriger ist, kann es beim Entfernen der Folie zu Lackablösungen kommen. Diese Elemente sind von einer Garantie ausgenommen. Dies gilt insbesondere für Autos der Modellreihe Porsche der Baureihe 911 Serie 991.1 und Serie 991.2 Die Beklebung dieser Untergründe erfolgt auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden.

6.7. Spaltmaße und mechanische Reibungspunkte
Wir behalten uns in der Verarbeitung der Qualitätsstufe „Exklusiv“ vor, bei zu geringem Spaltmaß die Folie an Kanten enden zu lassen, um Reibungen der Folie zu vermeiden. Das gilt für alle mechanischen Stellen, wo auch Reibung auf der Folie entstehen könnte, z.B. an einem Schiebedach oder Verwindungspunkten.

6.8. Nachproduktion und Ersatz
Bei einer Ausbesserung bzw. teilweisem Tausch der Folierung wird es zu Farbunterschieden kommen. Bei einfarbigen Folierungen kommt das zum einen von Verwitterung der bestehenden Folie als auch von Farbabweichungen der verschiedenen Produktionschargen der Hersteller. Beim Digitaldruck gibt es technisch bedingt bei jedem Druck einen Farbunterschied. Insbesondere bei Grautönen ist dieser deutlich zu sehen.

6.9. Mangelbeseitigung
Liegt ein Mangel vor, liefert der Kunde in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform mit Fotos via Mail oder Video. Soweit ein Mangel im Material vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Soweit ein Mangel, der von uns zu erbringenden Leistungen vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Neuausführung der Leistungen. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Für Mängelrechte des Kunden betreffend gelieferte Materialien und Waren gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an von uns erbrachten Leistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung durch den Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Zulassung nach der StVO. Ebenso nicht für Materialien und Funktionen, die bereits im Fahrzeug verbaut sind (z.B. Batterien, elektrische Bauteile, Cabrioverdecke, mechanische Defekte, Getriebe, usw)

6.10. Magnetfolien
Bei der Verwendung von Magnetfolien ist unbedingt dem Anwendungs-Blatt Folge zu leisten. Die Verbindung muss mindestens 1x wöchentlich durch den Kunden für einen Tag gelöst werden. Für eventuelle Schäden am Lack ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Bitte testen Sie Ihren Untergrund, ob dieser eine ausreichende magnetische Wirkung für die Magnetfolie hat.

6.11. Montage von Lackschutzfolien
Um Schnitte am Lack zu vermeiden, verwenden wir ausschließlich zuvor zugeschnittene Passteile. Dadurch kann es, gerade an Stoßstangen, zu einem Verzug von bis zu 3 mm kommen. Die Folie ist nur bedingt bzw. sehr wenig dehnfähig. Stark verformte Karosserieteile bestehen dann ggf. aus mehreren Passteilen und Dehnschnitten, die Folienteile stoßen an. Bei Karosserieteilen über 1500mm Breite besteht die Folie aus mehreren Teilen (z.B. Ferrari 488 oder Aston Martin DBS). Kanten können dadurch offenbleiben. An Karosserieteilen und -Ecken sind kleine Aussparungen, um eine Spannung und Überlappung des Materials zu vermeiden. Bis zu 5 Partikeleinschlüsse pro Karosserieteil sind normal und kein Reklamationsgrund. Lackunregelmäßigkeiten und Steinschläge werden durch die Folie sichtbarer. Lackschutzfolie ist eine Funktionsfolie mit optischen Einschränkungen und dient dem Schutz des Lackes, nicht der Optik. Nicht mehr fabrikneue Fahrzeuge sollten vorab nach Aufwand „abgeknetet“ und poliert werden. Die Folie geht an die Kanten ran und nicht um die Kanten rum, dafür ist die von uns verwendete Folie zu dick. Dafür schützt diese auf der Fläche vor den meisten Schlägen. 

6.12. Folierung von Wohnmobilen und Kofferaufbauten
FolienExperte produziert und montiert Folien als Designanwendung. Eine Haftung für thermisch bedingte Veränderungen der Oberfläche durch die Folie wird ausgeschlossen. Dunkle Folien bei Sandwichaufbauten sind daher aufgrund der Aufheizung im Sommer zu vermeiden und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf eigenes Risiko durchgeführt. Bei Aufbauten ist vom Auftraggeber das Material des Sandwichtes zu nennen. Bei entsprechnden Untergründen werden dann passende nirederenergetische Folien verwendet.

6.13. Reinigung von Acrylglas und bedruckten Folien
Bei der Reinigung der Oberflächen muss ein besonderer Acryl-Reiniger verwendet werden. Aggressive Reiniger zerstören die Oberfläche diese Produkte und machen die Optik stumpf. Deren Anwendung stellt kein Reklamationsgrund dar.

6.14. Keramikversiegelung
Wir versiegeln Ihre Folie und Ihren Lack mit einem dafür speziell entwickelten Produkt. Um die Garantie aufrechtzuerhalten ist es notwendig, uns als zertifizierten Fachhändler aufsuchen, um Ihre Originalbeschichtung für die Dauer der Garantie alle 12 Monate zu prüfen und bei Bedarf aufzufrischen und zu erneuern. Bei Beschriftungen und Desings im Plott mit kleinen Schriften oder spitzen Kanten kann keine Versiegelung vorgenommen werden. Diese Stellen bleiben unversiegelt. Wir versiegeln alle Lackteile: keine Felgen, Plastikteile oder Scheiben. Schäden oder Ablösen der Folie durch eine selbst oder durch Dritte aufgebrachte keramische Versiegelung sind nicht durch unsere Gewährleistung abgedeckt.

6.15. Werkstatthaftpflicht-Versicherung und Transport
Fahrzeuge, die sich aufgrund eines Kundenauftrags bei uns befinden, sind im Rahmen einer Werkstatthaftpflichtversicherung versichert. Wird das Fahrzeug angeliefert, ist der Punkt bei der persönlichen Übergabe mit einem Übergabe-Protokoll. Wird ein Transport im geschlossenen Renntransporter vom Kunden vergütet und geordert, so haften wir mit einer Transport-Versicherung bis 400.000, – € pro Fahrt. Ist der Wert des Autos höher, muss dies zuvor bei uns angemneldet werden und eine zusätzliche höhere Versicherung abgeschlossen werden. Stellt der Kunde Fahrzeuge vor unserer Firma ab, tritt die Werkstattversicherung nicht ein.

6.16. Fertigstellung, Gefahrenübergang, Abholung
Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige durchzuführen und das Fahrzeug abzuholen oder durch unseren Transport sich zustellen zu lassen. Geschieht dies nicht, wird eine Stellplatzgebühr von 25,- € pro Tag zzgl. MwSt fällig. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Abholung „ab Werkstatt“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die von uns gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil dem Kunden oder einer von ihm ausdrücklich autorisierten Person übergeben worden ist. Holen Sie ihr Auto nicht persönlich ab, können wir Ihr Auto/die Ware nur mit einer schriftlichen Vollmacht mit Unterschrift und Ausweiskopie herausgeben.

7. Unterlagen
Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten gegenüber dem Kunden Eigentum der FolienExperte und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung der FolienExperte weder vervielfältigt noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat Entwürfe ohne gesonderte Vereinbarung auch dann zu vergüten, wenn das Vertragsverhältnis im Übrigen nicht fortgesetzt wird. Produktionsdaten bleiben das Eigentum der FolienExperte und werden nicht herausgegeben. Bei Entwürfen von FolienExperte wird nur das Nutzungsrecht erworben, nicht das Recht des Inhaltes. Bei Verwendung von Markenlogos und geschützten Farben versichert der Käufer, dass er die Nutzungsrechte besitzt. Produktionsdaten des Kunden werden 3 Jahre gespeichert, sofern diese Leistung bezahlt wurde. Danach werden die Daten vernichtet. Möchte der Kunde eine längere Archivierung der Produktionsdaten haben, erstellt FolienExperte dafür auf Anfrage ein individuelles Angebot.

Generell gilt: Alle von FolienExperte präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich gemachten Dokumente (wie z. B. Anbote, Konzepte, grafische Entwürfe und dgl.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung von eigenen Entwürfen verbleiben ohne Einschränkung bei FolienExperte. Der Auftraggeber haftet für die werbe-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Inhalte und dgl. und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Leistungsschutzrechten und dgl. schad- und klaglos zu halten. Für Aufträge im Bereich Kreation/Gestaltung gilt darüber hinaus: Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Fehlt eine solche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Nutzungsrecht wie folgt ein:

Mit der vertragsgemäßen Zahlung des Honorars erwirkt der Auftraggeber das Recht, die Leistungen für den vorgesehenen Werbezweck und Umfang zu nutzen. Für Fremdrechte (Foto, Artikel, Markenlogos, Modelle etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hersteller. Sämtliche anderen Rechte an diesen Arbeiten, und zwar inhaltlich, zeitlich unbeschränkt, einschließlich allfälliger Schutzfristverlängerungen und einschließlich des Rechts, sich als Hersteller zu bezeichnen, sowie alle Rechte an allfällig künftig neu entstehender Nutzungsarten verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eigenen Firmennamen sowie allfällige Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und Druckerzeugnissen in angemessener Form anzubringen.

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder aufgrund des Umstands, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten oder Programmteile in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls mit der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt. Im Falle einer Beschädigung übernommener Waren wird nur der Materialwert ersetzt.

8. Besondere Vertragsbedingungen
Soweit Gegenstand des Vertrages Werbeartikel oder Eventsys-Bauschildsysteme sind, sind die besonderen Vertragsbedingungen der FolienExperte Werbeartikel oder Eventsys-Bauschildsysteme ebenfalls einvernehmlich als Vertragsbestandteil vereinbart; der Vertragspartner der FolienExperte hat vor Vertragsabschluss eine Ausfertigung auch dieser besonderen Vertragsbedingungen erhalten und hatte ausreichend Gelegenheit, auch deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und erklärt sich mit deren Inhalt, wie auch mit dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

9. Datenschutz
Datenschutz: Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

10. Dokumentation und Werbung
FolienExperte behält sich das Recht vor, durchgeführte Kunden-Aufträge zu dokumentieren und, sofern nicht anders vereinbart, zu Werbezwecken als Referenz nutzen zu können.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich in 64293 Darmstadt